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Hilfsmittellotse
Hören und Sehen · Hörhilfen

Hörgeräte: was die Kasse zahlt

Wieder mittendrin im Gespräch. Wir beraten zu Bauformen und zum Weg über die Krankenkasse.

Zu den Kosten
Zuzahlungsfreie Geräte möglich Nur 10 € Zuzahlung je Gerät
Hörhilfen: kostenlose Beratung
In unter einer Minute. Wir prüfen Ihren Anspruch.
Hörhilfen

Moderne Hörgeräte sind klein, leistungsstark und oft kaum sichtbar. Welche Bauform passt, hängt vom Grad des Hörverlusts und von der Handhabung ab. Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag, mit dem es gute, zuzahlungsfreie Geräte gibt. Wichtig sind eine saubere Anpassung beim Akustiker und das Ausprobieren im Alltag.

Kurz gesagt: Zu jedem Festbetrag muss der Akustiker mindestens ein für Sie geeignetes, zuzahlungsfreies Gerät anbieten. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät.
Modelle und Auswahl

Welche Hörhilfe passt zu Ihnen?

Bauform und Technik richten sich nach Hörverlust, Handhabung und Alltag.

Hinter-dem-Ohr-Gerät (HdO)

Sitzt hinter der Ohrmuschel, robust und für fast jeden Hörverlust geeignet. Einfach zu handhaben, gut bei eingeschränkter Fingerfertigkeit.

Im-Ohr-Gerät (IdO)

Steckt in der Ohrmuschel und fällt kaum auf. Für leichten bis mittleren Hörverlust und wenn Diskretion wichtig ist.

Mini-HdO mit externem Hörer (RIC)

Sehr klein und diskret, angenehmer Klang. Beliebt bei leichtem bis mittlerem Hörverlust.

Zubehör und Anbindung

Direkte Verbindung zu Telefon und Fernseher sowie Ladegeräte statt Batterien erhöhen den Komfort.

Welche Variante passt zu wem?

Stärkerer Hörverlust, einfache BedienungHinter-dem-Ohr-Gerät
Diskretion ist Ihnen wichtigIm-Ohr-Gerät oder Mini-HdO
Guter Klang bei kleiner BauformMini-HdO mit externem Hörer
Telefonieren und Fernsehen soll leichter werdenGerät mit Funk-Anbindung
Hörhilfe: Beispiel aus dem Alltag
Kostenübernahme

Was zahlt die Krankenkasse beim Hörgerät?

Festbetrag der Kasse und zuzahlungsfreie Geräte erklärt.

Festbetrag

Die Kasse zahlt einen festen Betrag je Ohr, mit dem eine ausreichende Versorgung möglich ist.

10 € je Gerät

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro je Hörgerät, sonst ist das Kassengerät zuzahlungsfrei.

HNO + Akustiker

Der HNO-Arzt verordnet, der Hörakustiker passt an und rechnet mit der Kasse ab.

Versorgung und Kosten

Kassengerät oder Aufzahlung?

Ein Kassengerät versorgt Sie sicher und ohne Aufpreis. Mehr Technik und Komfort gibt es gegen freiwillige Aufzahlung.

VersorgungFür wenIhre Kosten
Zuzahlungsfreies KassengerätSolide Versorgung zum Festbetrag, für den Alltag ausreichendnur 10 € Zuzahlung je Gerät
Komfortgerät mit AufzahlungMehr Kanäle, Störgeräuschunterdrückung, Bluetooth nach Wunsch10 € Zuzahlung + private Aufzahlung*
Wiederkehrende BatterienBatterien oder Akkus für den laufenden Betriebje nach Vertrag / gering

*Die Aufzahlung für höherwertige Geräte ist freiwillig und Ihre private Entscheidung. Lassen Sie sich mehrere Modelle zeigen, auch das zuzahlungsfreie. Genaues klären wir kostenlos.

So kommen Sie dran

In drei Schritten zum Hörgerät

1

HNO-Verordnung

Der HNO-Arzt prüft Ihr Gehör und stellt die Verordnung für Hörgeräte aus.

2

Anfrage bei uns

Sie stellen Ihre kostenlose Anfrage. Wir erklären die Bauformen und vermitteln einen Hörakustiker, der anpasst und Sie Geräte testen lässt.

3

Anpassen und Probetragen

Der Akustiker passt die Geräte an. Sie testen in Ruhe, auch das zuzahlungsfreie Modell.

Ratgeber

Worauf Sie bei Hörgeräten achten sollten

Häufige Fragen

Hörgeräte und Krankenkasse

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Weitere Hilfsmittel

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Wir helfen Ihnen zur passenden Bauform und zum Weg über die Kasse, kostenlos und wohnortnah.