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Hilfsmittellotse
Hörhilfen · Kosten

Hörgeräte Kosten: Festbetrag und Zuzahlung

Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag je Ohr. Ein Kassengerät ist bis auf 10 Euro Zuzahlung kostenfrei. Mehr Komfort gibt es gegen freiwillige Aufzahlung.

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Hörhilfen

Die Krankenkasse zahlt bei ärztlich bestätigter Schwerhörigkeit einen Festbetrag je Ohr. Damit stellt der Hörakustiker eine ausreichende Versorgung sicher. Sie bekommen also Geräte, für die außer der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro je Gerät nichts anfällt. Wer mehr Technik oder Komfort möchte, kann freiwillig aufzahlen. Diese Aufzahlung ist Ihre private Entscheidung.

Kurz gesagt: Ein Kassengerät ist bis auf 10 Euro Zuzahlung je Gerät kostenfrei. Aufzahlung fällt nur bei Komfortgeräten an.
Auf einen Blick

Diese Kosten entstehen

10 €/Gerät

Gesetzliche Zuzahlung, sonst ist das Kassengerät zuzahlungsfrei.

Festbetrag

Die Kasse zahlt einen festen Betrag je Ohr für eine ausreichende Versorgung.

Aufzahlung

Freiwillig für höherwertige Komfortgeräte, Ihre private Entscheidung.

Häufige Fragen

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