Die Krankenkasse zahlt bei bestätigter Schwerhörigkeit einen Festbetrag je Ohr. Ein zuzahlungsfreies Gerät muss immer möglich sein. Wir erklären den Weg.
Hörgeräte sind anerkannte Hilfsmittel. Bei ärztlich bestätigter Schwerhörigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag je Ohr, mit dem der Hörakustiker eine ausreichende Versorgung sicherstellt. Der Akustiker muss Ihnen mindestens ein für Sie geeignetes, zuzahlungsfreies Gerät anbieten. Der Weg führt über den HNO-Arzt, der die Verordnung ausstellt, und den Akustiker, der anpasst und mit der Kasse abrechnet.
Wir erklären den Weg zum Hörgerät und vermitteln an einen geprüften Hörakustiker.