Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl. Da es eine höherwertige Versorgung ist, kommt es auf eine gute Begründung an.
Der Elektrorollstuhl ist als Krankenfahrzeug in der Produktgruppe 18 gelistet. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung, etwa wenn die Kraft für einen Handrollstuhl fehlt. Weil es eine höherwertige Versorgung ist, prüft die Kasse den Einzelfall genauer. Eine aussagekräftige fachärztliche Begründung ist deshalb entscheidend.
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