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Elektrorollstuhl · Kosten

Elektrorollstuhl Kosten: Zuzahlung und Leihe

Übernimmt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl, zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Das Gerät wird häufig leihweise gestellt. Wir zeigen, was gilt.

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Zuzahlung meist max. 10 € Oft leihweise ohne Kaufkosten
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Elektrorollstuhl

Ein Elektrorollstuhl ist eine höherwertige Versorgung und im freien Handel teuer. Über die Krankenkasse zahlen Sie bei Kostenübernahme jedoch nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. Das Gerät wird meist leihweise aus dem Bestand der Kasse gestellt und vom Sanitätshaus gewartet, sodass keine Kaufkosten und keine Reparaturkosten anfallen.

Kurz gesagt: Bei Kostenübernahme zahlen Sie nur die Zuzahlung bis 10 Euro. Wartung und Reparatur übernimmt bei Leihgeräten der Versorger.
Auf einen Blick

Diese Kosten entstehen

max. 10 €

Gesetzliche Zuzahlung bei Kostenübernahme.

0 € Kauf

Leihweise gestellte Geräte kosten Sie im Kauf nichts.

Wartung inkl.

Bei Leihgeräten übernimmt der Versorger Wartung und Reparatur.

Häufige Fragen

Kosten für einen Elektrorollstuhl

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