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Elektrorollstuhl · Antrag

Elektrorollstuhl beantragen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Elektrorollstuhl führt über eine gute ärztliche Begründung. Wir zeigen die Schritte und helfen, falls die Kasse zunächst ablehnt.

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Elektrorollstuhl

Um einen Elektrorollstuhl über die Kasse zu bekommen, brauchen Sie eine fachärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit klar begründet. Das Sanitätshaus passt das Gerät an und reicht die Versorgung bei der Kasse ein, die sie genehmigt. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt sich oft ein Widerspruch. Unsere Partner begleiten Sie durch das Verfahren.

Kurz gesagt: Fachärztliche Verordnung, Anpassung im Sanitätshaus, Genehmigung durch die Kasse. Bei Ablehnung hilft der Widerspruch.
So kommen Sie dran

In drei Schritten zum Elektrorollstuhl

1

Fachärztliche Verordnung

Ihr Facharzt begründet die Notwendigkeit und das passende Modell in der Verordnung.

2

Anfrage bei uns

Sie stellen Ihre kostenlose Anfrage. Wir vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus, das den Antrag begleitet.

3

Anpassung und Genehmigung

Das Sanitätshaus passt Sitz und Steuerung an und reicht die Versorgung bei der Kasse ein.

Falls die Kasse ablehnt: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das ist oft erfolgreich, wenn die Begründung nachgeschärft wird.
Häufige Fragen

Elektrorollstuhl beantragen

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