Prototyp und Arbeitsstand: Beispielseite. Preise und Erstattungsangaben sind Orientierungswerte und vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen.
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Hilfsmittellotse
Rollstuhl · Kostenübernahme

Rollstuhl auf Rezept: zahlt die Kasse?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Rollstuhl. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie zu Ihrer Versorgung kommen.

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Gruppe 18 im Hilfsmittelverzeichnis Zuzahlung meist max. 10 €
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Rollstuhl

Ein Rollstuhl ist ein anerkanntes Hilfsmittel und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge) gelistet. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und stellt ein Arzt eine Verordnung aus, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Für Sie bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.

Gut zu wissen: Ausreichend und zweckmäßig heißt: Die Kasse zahlt ein solides Standardmodell. Für mehr Komfort ist eine freiwillige Aufzahlung möglich.
Anspruch im Detail

Wann die Kasse den Rollstuhl zahlt

Häufige Fragen

Rollstuhl und Krankenkasse

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