Mit Rezept zahlen Sie für einen Rollstuhl meist nur die gesetzliche Zuzahlung. Viele Modelle werden sogar leihweise gestellt. Wir zeigen die Kostenpunkte.
Beziehen Sie einen Rollstuhl über die Krankenkasse, zahlen Sie in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. Standardmodelle werden häufig leihweise aus dem Bestand der Kasse gestellt, sodass keine Kaufkosten anfallen. Wer ein leichteres oder besonders angepasstes Modell möchte, kann eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten oder es medizinisch begründen lassen.
Gesetzliche Zuzahlung je Verordnung.
Leihweise gestellte Modelle kosten Sie im Kauf nichts.
Nur bei freiwillig höherwertigen Modellen wie einem Leichtgewichtrollstuhl.
Kostenlose Beratung zu Zuzahlung, Leihe und Aufzahlung, mit Vermittlung an ein Sanitätshaus in Ihrer Nähe.