Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Rollator. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie zu Ihrer Versorgung kommen.
Ein Rollator ist ein anerkanntes Hilfsmittel und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) gelistet. Das heißt: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und stellt ein Arzt eine Verordnung aus, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Für Sie bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.
Das Gehen ist dauerhaft oder vorübergehend so eingeschränkt, dass eine Gehhilfe hilft.
Ein Arzt bestätigt die Notwendigkeit mit einer Verordnung, dem Rezept.
Die Versorgung läuft über ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.