Ob Gehstock, Unterarmgehstützen oder Gehgestell: Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wir erklären, was gilt.
Gehhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 10 gelistet. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine zweckmäßige Versorgung, etwa nach einer Operation oder bei Gangunsicherheit. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Versorgung läuft über ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.