Ein Gehstock oder Unterarmgehstützen kosten mit Rezept meist nur wenige Euro. Wir zeigen, was die gesetzliche Zuzahlung ausmacht.
Gehhilfen sind vergleichsweise günstige Hilfsmittel. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, und für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Weil viele Gehhilfen günstig sind, liegt Ihr Anteil oft bei nur wenigen Euro. Ohne Rezept können Sie eine Gehhilfe auch privat kaufen und tragen die Kosten selbst.
Gesetzliche Zuzahlung je Verordnung.
Bei günstigen Gehhilfen bleibt es meist beim Mindestbetrag.
Grundlage der Kostenübernahme durch die Kasse.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an ein geprüftes Sanitätshaus in Ihrer Nähe.