Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse Anti-Dekubitus-Hilfen, bei Pflegegrad läuft es teils über die Pflegekasse. Wir erklären den Anspruch.
Anti-Dekubitus-Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, oft bei bestehendem oder drohendem Dekubitus. Liegt ein Pflegegrad vor, läuft die Versorgung teils über die Pflegekasse. In der Regel wird das System leihweise gestellt. Vorbeugen ist ausdrücklich Teil des Anspruchs, nicht erst die Behandlung einer bestehenden Wunde.
Wir klären, was Ihnen zusteht, und vermitteln an einen geprüften Versorger in Ihrer Nähe.