Anti-Dekubitus-Systeme werden meist leihweise geliefert und aufgebaut. Dann zahlen Sie oft nichts oder nur eine geringe Zuzahlung. Wir zeigen, was gilt.
Anti-Dekubitus-Hilfsmittel wie Wechseldruck- oder Weichlagerungsmatratzen werden in der Regel leihweise überlassen, geliefert, aufgebaut und gewartet. Bei leihweiser Versorgung zahlen Sie häufig gar nichts. Fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, beträgt sie höchstens 10 Euro. Sitzkissen und Lagerungshilfen laufen ebenfalls auf Rezept. Kosten entstehen nur bei freiwillig höherwertigen Systemen.
Häufig bei leihweiser Überlassung, inklusive Lieferung und Aufbau.
Zuzahlung, falls sie anfällt, höchstens dieser Betrag.
Über die Kranken- oder die Pflegekasse.
Kostenlose Beratung und Vermittlung an einen geprüften Versorger in Ihrer Nähe.