Vergrößernde Sehhilfen auf Verordnung kosten nur die gesetzliche Zuzahlung. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender. Wir zeigen, was gilt.
Vergrößernde Sehhilfen wie Lupen und Bildschirmlesegeräte übernimmt die Krankenkasse bei augenärztlicher Verordnung. Für Sie bleibt dann nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro. Bei Brillengläsern ist die Kasse zurückhaltender: Sie übernimmt sie vor allem für Kinder und Jugendliche sowie bei stärkerer Sehbeeinträchtigung. Höherwertige Modelle können eine private Aufzahlung bedeuten.
Zuzahlung bei Kostenübernahme eines Hilfsmittels.
Grundlage ist eine augenärztliche Verordnung.
Gläser zahlt die Kasse nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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