Ja. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat. Wir erklären die Voraussetzungen.
Der Anspruch auf die Pflegebox ist in Paragraf 40 SGB XI geregelt. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 und die Pflege zu Hause, also durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst. Ein Rezept ist nicht nötig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur monatlichen Pauschale und rechnet direkt mit dem Versorger ab.
Wir klären mit Ihnen, ob Ihr Pflegegrad genügt, und vermitteln an einen geprüften Versorger.