Prototyp und Arbeitsstand: Beispielseite. Preise und Erstattungsangaben sind Orientierungswerte und vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen.
Kostenlose Beratung, Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr
Für Sanitätshäuser·Beratung: 0800 288 2842
Hilfsmittellotse
Pflegebox · Kostenübernahme

Pflegebox: zahlt die Pflegekasse?

Ja. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat. Wir erklären die Voraussetzungen.

Zur Pflegebox-Übersicht
Pflegegrad 1 bis 5 genügt Ohne Rezept
Pflegebox: kostenlose Beratung
In unter einer Minute. Wir prüfen Ihren Anspruch.
Pflegebox

Der Anspruch auf die Pflegebox ist in Paragraf 40 SGB XI geregelt. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 und die Pflege zu Hause, also durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst. Ein Rezept ist nicht nötig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur monatlichen Pauschale und rechnet direkt mit dem Versorger ab.

Gut zu wissen: Schon Pflegegrad 1 genügt. Auch wer sich weitgehend selbst versorgt oder von Angehörigen gepflegt wird, hat Anspruch.
Anspruch im Detail

Wann die Pflegekasse zahlt

Häufige Fragen

Pflegebox und Pflegekasse

Weiter zum Thema Pflegebox

Das könnte Sie auch interessieren

Anspruch auf die Pflegebox? Wir prüfen es kostenlos

Wir klären mit Ihnen, ob Ihr Pflegegrad genügt, und vermitteln an einen geprüften Versorger.