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Hilfsmittellotse
Kompression · Kostenübernahme

Kompressionsstrümpfe: auf Rezept von der Kasse

Bei Venenschwäche, Lymphödem oder nach einer Thrombose übernimmt die Krankenkasse Kompressionsstrümpfe auf Rezept. Wir erklären den Anspruch.

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Gruppe 17 im Hilfsmittelverzeichnis Auch als Maßanfertigung
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Kompressionsstrümpfe

Kompressionsstrümpfe helfen bei Venenschwäche, nach einer Thrombose oder bei einem Lymphödem. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 17 gelistet. Mit ärztlicher Verordnung, die die Kompressionsklasse angibt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Bei typischer Beinform genügt ein Serienstrumpf, bei besonderer Form ist eine Maßanfertigung nötig, die die Kasse ebenfalls übernimmt.

Gut zu wissen: Die Kompressionsklasse legt der Arzt fest. Sie bestimmt, wie stark der Strumpf drückt.
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Kompression und Krankenkasse

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