Mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Badumbau mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Wir erklären, wer Anspruch hat und was gilt.
Der barrierefreie Badumbau zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme der Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI. Mit Pflegegrad 1 bis 5 gibt es dafür bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Person, bei mehreren Berechtigten bis zu 16.720 Euro. Kleinere Badhilfen wie Haltegriffe, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen laufen dagegen als Hilfsmittel über die Krankenkasse und kosten mit Rezept höchstens 10 Euro.
Zuschuss je Person mit Pflegegrad für den barrierefreien Umbau.
Bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt zusammen.
Zuzahlung für kleine Badhilfen auf Rezept, etwa Haltegriffe oder Duschhocker.
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